Gesetze verlinken

Hier kannst du automatisch Gesetze in deinen eigenen Texten verlinken.

Beispiel:In § 433 BGB.In § 433 BGB.

Einstellungen

Paragraphen ohne Buch werden diesem Buch zugeordnet.

Paragraphen werden mit einem HTML-Anchor-Tag oder einem Markdown-Link verlinkt.

Alle Länder ausgewählt

Es werden nur Normen der ausgewählten Länder verlinkt. Nützlich, wenn mehrere Länder dasselbe Gesetzeskürzel verwenden.

Verlinken
Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.