Das ultramoderne Gesetzbuch

Die produktivste Arbeit mit Gesetzen für Studierende, Praktiker und Forschende.

Präambel

(1)
1

Analoge Gesetze sind

1.

groß und schwer,

2.

teuer,

3.

langsam im Blättern und

4.

aufwendig aktuell zu halten.

2

Die Zukunft der Arbeit mit Gesetzen ist digital.

(2)
1

Notwendig ist ein modernes digitales Gesetzbuch.

2

Leider haben sich die marktführenden Angebote seit über zehn Jahren kaum verändert und bleiben hinter den Möglichkeiten der digitalen Aufbereitung zurück.

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Gesetze.co will die Messlatte für digitale Gesetzesarbeit deutlich höher legen.

Ein Smartphone liegt auf einem Feld aus Gesetzbüchern. Ein Smartphone liegt auf einem Feld aus Gesetzbüchern.

Ein Smartphone liegt auf einem Feld aus Gesetzbüchern.

§ 1 Ein Ort für alle Gesetze

(1)

Fehlende Zentralisierung der Rechtsquellen führt zu längeren Klickwegen, höherem Suchaufwand und uneinheitlichen Darstellungen.

(2)

Gesetze.co enthält die wichtigsten Gesetze aus

1.

Bundesrecht,

2.

Landesrecht aller 16 Bundesländer und

3.

Europarecht.

(3)

Alle Gesetze werden täglich aktualisiert.

(4)

Fehlende Gesetze können auf Wunsch hinzugefügt werden.

Das Bundeswappen, die Europaflagge sowie die Wappen der Bundesländer. Das Bundeswappen, die Europaflagge sowie die Wappen der Bundesländer.

Das Bundeswappen, die Europaflagge sowie die Wappen der Bundesländer.

§ 2 Eine Suche für alles

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1

Der Rechtsbestand ist groß und vielschichtig.

2

Für effiziente Gesetzesarbeit ist eine zuverlässige Suchfunktion unerlässlich.

(2)

Unsere Gesetzessuche ist optimiert für alle Szenarien:

a)

Im geöffneten Gesetzbuch öffnet eine präzise Nummerneingabe die entsprechende Norm sofort, ohne Ladezeit.

b)

Die Suche erkennt Paragrafennummern, Titel und Abkürzungen und zeigt passende Normen oder Gesetzbücher zuerst an.

c)

Für tiefere Recherche durchsucht die Volltextsuche den kompletten Textbestand aller Normen und präsentiert Treffer übersichtlich mit Textauszügen.

Eine Suche nach „433 BGB“. Eine Suche nach „433 BGB“.

Eine Suche nach „433 BGB“.

§ 3 Maximale Lesbarkeit

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Gute Lesbarkeit entsteht nicht durch reine Textanzeige, sondern durch klare Aufbereitung.

(2)

Für einen konsistenten Lesefluss sind in jedem Normtext alle Strukturebenen, beispielsweise Absätze, Nummern und Buchstaben, einheitlich eingerückt.

(3)

Für schnelles Zitieren sind in jedem Normtext alle Sätze mit Satznummern versehen.

(4)

Bei EU-Gesetzen lässt sich die englische Fassung direkt neben der deutschen Fassung öffnen, um den Vergleich zu erleichtern.

(5)

Großzügige Zeilenabstände erhöhen die Lesbarkeit und verringern visuelle Unruhe.

§ 207 BGB in strukturierter Form. § 207 BGB in strukturierter Form.

§ 207 BGB in strukturierter Form.

§ 4 Blitzschnelle Navigation

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1

In der Gesetzesarbeit wird ständig zwischen Normen und Gesetzbüchern gewechselt.

2

Langsame Navigation summiert sich zu merklichem Zeitverlust.

3

Gesetze.co wurde mit dem Ziel entwickelt, die Gesetzesarbeit spürbar zu beschleunigen.

(2)

Jeder Schritt durch das Gesetz ist auf minimale Ladezeiten ausgelegt:

a)

Der Wechsel zwischen Normen innerhalb eines geöffneten Gesetzbuches erfolgt ohne Ladezeit.

b)

Suchtreffer öffnen sofort, ohne Ladezeit.

c)

Nach dem ersten Öffnen steht ein Gesetzbuch beim nächsten Mal schnell und datensparend bereit.

Jede Interaktion sollte innerhalb von 16 ms abgeschlossen sein. Jede Interaktion sollte innerhalb von 16 ms abgeschlossen sein.

Jede Interaktion sollte innerhalb von 16 ms abgeschlossen sein.

(3)

Das Arbeiten mit mehreren Gesetzen gleichzeitig bleibt übersichtlich und verläuft nahtlos:

a)

Mehrere Gesetzbücher können parallel in Tabs geöffnet werden.

b)

Mehrere Normen können parallel in Tabs geöffnet oder in geteilter Ansicht angezeigt werden.

c)

Zuletzt geschlossene Normen lassen sich durch einen gespeicherten Verlauf leicht erneut öffnen.

Zwei Gesetzbücher und drei Normen parallel in Tabs geöffnet. Zwei Gesetzbücher und drei Normen parallel in Tabs geöffnet.

Zwei Gesetzbücher und drei Normen parallel in Tabs geöffnet.

(4)

Verknüpfungen zwischen Normen werden erfasst und sind intuitiv zugänglich:

a)

Ausgehende Normverweise sind überall markiert. Ein Klick öffnet eine unverbindliche Vorschau, ein weiterer öffnet die zitierte Norm vollständig.

b)

Eingehende Normverweise sind bei jeder Norm schnell aufrufbar.

Eingehende Normverweise zu § 433 BGB. Eingehende Normverweise zu § 433 BGB.

Eingehende Normverweise zu § 433 BGB.

§ 5 Struktur auf einen Blick

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1

Große Gesetzbücher wirken ohne Orientierung komplex und abschreckend.

2

Umso wichtiger ist die greifbare Darstellung seiner Abschnitte.

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Für jedes Gesetzbuch steht ein dynamisches Inhaltsverzeichnis bereit:

a)

Einzelne Abschnitte können gezielt geöffnet oder geschlossen werden, um die Übersichtlichkeit zu wahren.

b)

Der aktuelle Abschnittszweig wird fortlaufend hervorgehoben, damit die Position im Gesetz stets klar ist.

Dynamisches Inhaltsverzeichnis des BGB. Dynamisches Inhaltsverzeichnis des BGB.

Dynamisches Inhaltsverzeichnis des BGB.

§ 6 Pixelgenaues Design

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1

Nicht nur Jurist:innen lesen Gesetze.

2

Die Benutzeroberfläche muss intuitiv für alle sein.

(2)
1

Gesetze.co setzt auf ein minimalistisches Design.

2

Konsistenz, klare Hierarchien, präzise Abstände und neutrale Farben erzeugen visuelle Ordnung.

(3)

Komplexität wird verborgen, solange sie nicht benötigt wird.

(4)
1

Die Benutzeroberfläche ist vollständig für mobile Geräte optimiert.

2

Alle Funktionen lassen sich einfach und ohne Abstriche im Funktionsumfang bedienen.

Gesetze.co auf einem mobilen Gerät. Gesetze.co auf einem mobilen Gerät.

Gesetze.co auf einem mobilen Gerät.

Jeden Monat lesen hier über 20.000 Menschen Gesetze besser.

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