Gesetze.co soll das beste Recherche– und Leseerlebnis für Urteile bieten. Ein großer Teil der geplanten Funktionen ist bereits live:
Aktuell umfasst die Datenbank rund 80.000 Bundesurteile. In den nächsten Updates kommen schrittweise hunderttausende Länderurteile hinzu.

Wir haben die Darstellung aller Gesetze über Bundesrecht, Landesrecht und EU-Recht hinweg vereinheitlicht, um die Lesbarkeit deutlich zu verbessern.

Normen lassen sich jetzt nicht nur in Tabs öffnen, sondern auch untereinander in einer getrennten Ansicht anzeigen. So funktioniert’s:

Eingehende Norm- und Urteilsverweise sind in jeder Norm einsehbar.


Englische Fassungen von EU-Gesetzen werden nicht mehr als eigene Gesetzbücher geführt. Wenn zu einer EU-Norm eine englische Fassung existiert, kannst du sie direkt neben der deutschen Version öffnen.

Die Suche wurde in mehreren Punkten vereinfacht und gleichzeitig deutlich verbessert:


Wenn du mehrere Normen oder Gesetzbücher geöffnet hast, enthält die URL jetzt die komplette aktuelle Ansicht. Du kannst den Link kopieren und später genau dort weitermachen, inklusive Tab-Reihenfolge und geteilten Ansichten.
Wenn du ein fehlendes Gesetz meldest, kannst du jetzt auswählen, ob du auf der Website benachrichtigt werden möchtest, sobald es verfügbar ist.