335

§ 335 LVwG

Verordnungen über die öffentliche Sicherheit aufgrund besonderer Rechtsvorschriften

1

Verordnungen, die aufgrund einer Ermächtigung in anderen Rechtsvorschriften als Polizeiverordnungen erlassen werden können, sind als Verordnungen über die öffentliche Sicherheit im Sinne dieses Gesetzes zu erlassen.

2

Die in diesen Rechtsvorschriften enthaltenen weiteren Bestimmungen für Polizeiverordnungen finden auf die Verordnungen über die öffentliche Sicherheit nach Satz 1 Anwendung.

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LVwG

Landesverwaltungsgesetz

SH Schleswig-Holstein
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