5 StR 219/24
5 StR 219/24
Aktenzeichen
5 StR 219/24
Gericht
BGH 5. Strafsenat
Datum
20. Mai 2024
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 20. Dezember 2023 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte im Fall II.2 der Urteilsgründe allein wegen Raubes verurteilt ist (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts); im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Cirener     

Mosbacher     

Köhler

Resch     

von Häfen     

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