Findet nicht nur wortwörtliche Treffer, sondern auch inhaltlich ähnliche Stellen.
Aktuell sind rund 80.000 Bundesurteile verfügbar. In den nächsten Updates kommen
schrittweise hunderttausende Länderurteile hinzu.
2 BvR 2194/18
GegenstandAblehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei Beschwerdeerhebung vor fachgerichtlicher Entscheidung über Anhörungsrüge - Tenorbegründung
Aktenzeichen
2 BvR 2194/18
Gericht
BVerfG 2. Senat 1. Kammer
Datum
21. August 2019
Dokumenttyp
Kammerbeschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen ECLI
Tenor
Der Antrag des Beschwerdeführers auf Erstattung seiner notwendigen Auslagen vom 7. August 2019 wird abgelehnt. Die Verfassungsbeschwerde war unzulässig, weil der Rechtsweg noch nicht erschöpft war, § 90 Absatz 2 Satz 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Der Beschwerdeführer hat die Verfassungsbeschwerde erhoben, bevor das Verwaltungsgericht über die eingelegte Anhörungsrüge entschieden hatte. Gründe dafür, dass ihm bei Erschöpfung des Rechtswegs ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstanden wäre, hat er nicht vorgetragen.
Der Prozesskostenhilfeantrag wird abgelehnt. Wegen der fehlenden Rechtswegerschöpfung hatte die erhobene Verfassungsbeschwerde keine Aussicht auf Erfolg, § 114 Absatz 1 Zivilprozessordnung.
Entscheidungsgründe
1Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Wir verwenden optionale Cookies zu
Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.