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III ARZ 1/18
GegenstandAmtsenthebung eines als Beisitzer im Senat für Wirtschaftsprüfersachen beim Bundesgerichtshof tätigen ehrenamtlichen Richters
Aktenzeichen
III ARZ 1/18
Gericht
BGH 3. Zivilsenat
Datum
12. Dezember 2018
Dokumenttyp
Beschluss
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Die beisitzende Richterin im Senat für Wirtschaftsprüfersachen beim Bundesgerichtshof Dipl.-Kfm. R. V. wird ihres Amtes enthoben.
Entscheidungsgründe
1Die Beteiligte hat mitgeteilt, dass sie zur stellvertretenden Präsidentin der Wirtschaftsprüferkammer gewählt worden sei und daher ihr Amt als Beisitzerin im Senat für Wirtschaftsprüfersachen nicht mehr ausüben könne. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat daraufhin beantragt, die Beteiligte ihres Amtes zu entheben.
2Dem Antrag war stattzugeben. Nach § 76 Abs. 2 WPO dürfen die ehrenamtlichen Richter nicht gleichzeitig dem Vorstand der Wirtschaftsprüferkammer angehören. Nach § 77 Abs. 1 Nr. 2 WPO ist ein ehrenamtlicher Richter auf Antrag der Justizverwaltung, die ihn berufen hat, seines Amtes zu entheben, wenn nachträglich ein Umstand eintritt, welcher der Berufung zum Beisitzer entgegensteht.
Herrmann
Seiters
Pohl
Arend
Böttcher
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