1 BvR 2846/19
Gegenstand Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
Aktenzeichen
1 BvR 2846/19
Gericht
BVerfG 1. Senat 3. Kammer
Datum
04. November 2020
Dokumenttyp
Nichtannahmebeschluss
Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Entscheidungsgründe

1 Dem Erfolg der Verfassungsbeschwerde stehen die Erwägungen entgegen, welche die Kammer in dem Beschluss vom 11. August 2020 zu dem Aktenzeichen 1 BvR 2654/17 dargelegt hat und auf die verwiesen wird.

2 Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

3 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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