Findet nicht nur wortwörtliche Treffer, sondern auch inhaltlich ähnliche Stellen.
Aktuell sind rund 80.000 Bundesurteile verfügbar. In den nächsten Updates kommen
schrittweise hunderttausende Länderurteile hinzu.
1 BvR 2590/21
GegenstandAblehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung - offensichtliche Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde
Aktenzeichen
1 BvR 2590/21
Gericht
BVerfG 1. Senat 1. Kammer
Datum
26. April 2022
Dokumenttyp
Kammerbeschluss
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Anordnung der Erstattung ihrer notwendigen Auslagen wird abgelehnt.
Entscheidungsgründe
1Die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin wurde mit Schreiben vom 11. April 2022 für erledigt erklärt. Die Beschwerdeführerin hat einen Antrag auf Erstattung ihrer Auslagen gestellt. Darüber zu entscheiden, obliegt der Kammer (vgl. BVerfGE 72, 34 <38 f.>).
2Der Antrag hat keinen Erfolg. Nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde ist über die Erstattung der der Beschwerdeführerin entstandenen Auslagen nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden, § 34a Abs. 3 BVerfGG. Die Verfassungsbeschwerde war nicht zur Entscheidung anzunehmen, da sie offensichtlich unzulässig war. Die Beschwerdeführerin hat darüber hinaus weder dargetan noch ist ersichtlich, dass eine Erstattung der Auslagen aus anderen Gründen unter Gesamtwürdigung aller bekannten Umständen der Billigkeit entspricht.
3Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Wir verwenden optionale Cookies zu
Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.