Auf die Berufung des Klägers wird - unter deren Zurückweisung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 19. November 2020 - 1 Ca 2501/20 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 4.722,03 Euro brutto sowie 12,01 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23. Dezember 2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.