Der Ministerpräsident vertritt das Land nach außen.
Er kann diese Befugnis übertragen.
Sup
Staatsverträge bedürfen der Zustimmung des Landtags.
Red. Anm.: Vgl. dazu die Anordnung über die Vertretung des Landes Thüringen vom 18. Dezember 1990 (GVBl. 1991, 15).