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Artikel 44 Verf TH

(1)1Der Freistaat Thüringen ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland und damit Teil der Europäischen Union. 2Der Freistaat Thüringen ist ein demokratischer, sozialer und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen verpflichteter Rechtsstaat.

(2)1Der Freistaat Thüringen trägt zur Verwirklichung und Entwicklung eines geeinten Europas bei, das den Grundsätzen der Demokratie, des Rechtsstaats, des Sozialstaats und des Föderalismus sowie der Subsidiarität verpflichtet ist. 2Er fördert die europäische Kooperation und Verständigung und tritt für die Mitwirkung der Regionen und ihrer Bürger an europäischen Entscheidungen ein.

(3)1Die Landesfarben sind weiß-rot. 2Das Wappen des Landes bildet ein aufrecht stehender, achtfach rot-silber gestreifter, goldgekrönter und goldbewehrter Löwe auf blauem Grund, umgeben von acht silbernen Sternen.

(4)Die Hauptstadt des Landes ist Erfurt.

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Verf TH – Verfassung des Freistaats Thüringen Vom 25. Oktober 1993 – TH

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