Der Freistaat hat die Pflicht, nach seinen Kräften und im Rahmen seiner Zuständigkeiten die Verwirklichung der in dieser Verfassung niedergelegten Staatsziele anzustreben und sein Handeln danach auszurichten.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
Verf TH
Verfassung des Freistaats Thüringen
Thüringen
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