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Artikel 21 Verf TH

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Das natürliche Recht und die Pflicht der Eltern, Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, bilden die Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens.

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Sie sind insbesondere bei dem Zugang zu den verschiedenen Schularten zu achten.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

Verf TH

Verfassung des Freistaats Thüringen

TH Thüringen
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