Auf Antrag eines Fünftels der Mitglieder des Landtags entscheidet der Verfassungsgerichtshof nach Maßgabe des Gesetzes über den Thüringer Verfassungsgerichtshof über die Zulässigkeit einer Untersuchung.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
UAG
Untersuchungsausschußgesetz
Thüringen
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