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§ 21 ThürVwZVG

Vollstreckungsbehörde

Vollstreckungsbehörde ist die Behörde, die für die Vollstreckung eines Verwaltungsakts zuständig ist.

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ThürVwZVG

Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz

TH Thüringen
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