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§ 24 ThürVwKostG – In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

(1)Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des siebten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

(2)Gleichzeitig mit dem In-Kraft-Treten tritt das Thüringer Verwaltungskostengesetz vom 7. August 1991 (GVBl. S. 285 -321-), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. März 2005 (GVBl. S. 115), außer Kraft.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

ThürVwKostG – Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) Vom 23. September 2005 – TH

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