1. 22

§ 22 ThürVwKostG – Übergangsbestimmungen

Wird eine Verwaltungskostenordnung erlassen oder geändert, gelten für öffentliche Leistungen, die vor dem In-Kraft- Treten der Rechtsverordnung beantragt waren, aber noch nicht beendet sind, die bisherigen Vorschriften, wenn sie für den Verwaltungskostenpflichtigen günstiger sind.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

ThürVwKostG – Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) Vom 23. September 2005 – TH

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