19

§ 19 ThürVwKostG

Anfechtung der Verwaltungskostenentscheidung

Wird eine Verwaltungskostenentscheidung selbständig angefochten, so ist das Rechtsbehelfsverfahren verwaltungskostenrechtlich als selbständiges Verfahren zu behandeln.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

ThürVwKostG

Thüringer Verwaltungskostengesetz

TH Thüringen
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