10

§ 10 ThürVerfGHG

Geschäftsstelle, Geschäftsordnung

(1)

Der Verfassungsgerichtshof kann sich zur Erledigung seiner Geschäfte der Geschäftseinrichtungen des Thüringer Oberverwaltungsgerichts bedienen.

(2)
1

Der Verfassungsgerichtshof gibt sich eine Geschäftsordnung.

2

Sie ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen zu veröffentlichen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

ThürVerfGHG

Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz

TH Thüringen
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