Der Verfassungsgerichtshof kann sich zur Erledigung seiner Geschäfte der Geschäftseinrichtungen des Thüringer Oberverwaltungsgerichts bedienen.
Der Verfassungsgerichtshof gibt sich eine Geschäftsordnung.
Sie ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen zu veröffentlichen.