1. 10

§ 10 ThürVerfGHG – Geschäftsstelle, Geschäftsordnung

(1)Der Verfassungsgerichtshof kann sich zur Erledigung seiner Geschäfte der Geschäftseinrichtungen des Thüringer Oberverwaltungsgerichts bedienen.

(2)1Der Verfassungsgerichtshof gibt sich eine Geschäftsordnung. 2Sie ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen zu veröffentlichen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

ThürVerfGHG – Gesetz über den Thüringer Verfassungsgerichtshof (Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz - ThürVerfGHG) Vom 28. Juni 1994 – TH

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