22

§ 22 ThürSchStG

Form und Inhalt des Antrags

(1)
1

Der Antrag auf Durchführung des Schlichtungsverfahrens sowie dessen Rücknahme sind bei der Schiedsstelle schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu erklären.

2

Er muß Namen, Vornamen und Anschrift der Parteien, eine allgemeine Angabe des Streitgegenstandes und die Unterschrift der antragstellenden Partei enthalten.

3

Die in Händen der antragstellenden Partei befindlichen Schriftstücke, deren sie sich zum Nachweis tatsächlicher Behauptungen bedienen will, sollen beigefügt werden.

(2)
1

Wohnen die Parteien nicht im Bereich derselben Schiedsstelle, so kann der Antrag auch bei der Schiedsstelle, in dessen Bereich die antragstellende Partei wohnt, zu Protokoll gegeben werden.

2

Das Protokoll ist der zuständigen Schiedsstelle unverzüglich zu übermitteln.

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Thüringer Schiedsstellengesetz

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