1Die Bezeichnungen „Vogelschutzwarte“, „Vogelwarte“, „Vogelschutzstation“, „Thüringer Lehrstätte für Naturschutz“ und „Thüringer Naturschutzakademie“ dürfen nur mit Genehmigung der oberen Naturschutzbehörde geführt werden. 2Die Benutzung von zum Verwechseln ähnlichen Bezeichnungen ist unzulässig.