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§ 3 ThürLadÖffG – Allgemeine Ladenöffnungszeit

1Verkaufsstellen dürfen von Montag 00.00 Uhr bis Sonnabend 20.00 Uhr geöffnet sein, sofern nicht andere Regelungen dieses Gesetzes dem entgegenstehen (allgemeine Ladenöffnungszeit). 2Die am Ende der Ladenöffnungszeit anwesenden Kunden dürfen noch bedient werden.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

ThürLadÖffG – Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) Vom 24. November 2006 – TH

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