8

§ 8 ThürKWG

Wahltermin

1

Die Wahlen der Gemeinderatsmitglieder werden in jedem fünften Jahr in der Zeit vom 1. Mai bis 31. Juli an einem Sonntag, erstmals im Jahr 1994, abgehalten.

2

Die Landesregierung setzt den Tag für die Wahlen spätestens drei Monate vorher fest.

3

Soweit nach diesem Gesetz die Rechtsaufsichtsbehörde den Wahltermin zu bestimmen hat, setzt sie ihn auf einen Sonntag fest.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

ThürKWG

Thüringer Kommunalwahlgesetz

TH Thüringen
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