3

§ 3 ThürJAG

Orte der Staatsprüfungen

(1)

Die staatliche Pflichtfachprüfung soll am Sitz der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena stattfinden.

(2)
1

Die schriftlichen Prüfungsleistungen der zweiten Staatsprüfung sollen am Sitz der Landgerichte, denen die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare zur Ausbildung zugewiesen sind, erbracht werden.

2

Die mündliche Prüfung der zweiten Staatsprüfung soll in Erfurt abgenommen werden.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

ThürJAG

Thüringer Juristenausbildungsgesetz -ThürJAG-

TH Thüringen
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