(1)Die staatliche Pflichtfachprüfung soll am Sitz der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena stattfinden.
(2)1Die schriftlichen Prüfungsleistungen der zweiten Staatsprüfung sollen am Sitz der Landgerichte, denen die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare zur Ausbildung zugewiesen sind, erbracht werden. 2Die mündliche Prüfung der zweiten Staatsprüfung soll in Erfurt abgenommen werden.