1. 12

§ 12 ThürGastG – Gleichstellungsbestimmung

Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

ThürGastG – Thüringer Gaststättengesetz (ThürGastG) Vom 9. Oktober 2008 – TH

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