2 a

§ 2 a ThürFGtG

Gedenktage

(1)
1

Der 8. Mai ist Gedenktag anlässlich der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2.

2

Weltkrieges in Europa.

(2)

Der 17. Juni ist Gedenktag für die Opfer des SED-Unrechts.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

ThürFGtG

Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz

TH Thüringen
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