1. 2 a

§ 2 a ThürFGtG – Gedenktage

(1)1Der 8. Mai ist Gedenktag anlässlich der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2. 2Weltkrieges in Europa.

(2)Der 17. Juni ist Gedenktag für die Opfer des SED-Unrechts.

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ThürFGtG – Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz (ThürFGtG) Vom 21. Dezember 1994 – TH

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