Ist die Entgegennahme elektronischer Dokumente über die elektronische Poststelle nach § 2 nicht möglich, trifft der Vorstand des Gerichts oder der Leiter der Staatsanwaltschaft im Einzelfall Anordnungen zur Einreichung von Dokumenten.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
ThürERVVO Justiz – Thüringer Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehrbei den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürERVVO Justiz) Vom 5. Dezember 2006 – TH
Wir benutzen Cookies.
Neben unseren essenziellen Cookies benutzen wir auch Tracking-Cookies, um
Statistiken zu erheben. Ein Klick auf „Alle Cookies erlauben“ erlaubt uns diese Datenverarbeitung sowie die
Weitergabe an Drittanbieter gemäß unserer Datenschutzerklärung. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt „Cookies“
ändern.