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§ 4 ThürERVVO Justiz – Ersatzeinreichung

Ist die Entgegennahme elektronischer Dokumente über die elektronische Poststelle nach § 2 nicht möglich, trifft der Vorstand des Gerichts oder der Leiter der Staatsanwaltschaft im Einzelfall Anordnungen zur Einreichung von Dokumenten.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

ThürERVVO Justiz – Thüringer Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehrbei den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürERVVO Justiz) Vom 5. Dezember 2006 – TH

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