1. 17

§ 17 ThürEG – Enteignungsbehörde

Die Enteignung wird vom Landesverwaltungsamt als Enteignungsbehörde durchgeführt.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

ThürEG – Thüringer Enteignungsgesetz (ThürEG) Vom 23. März 1994 – TH

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