1. 22

§ 22 ThürDSG – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

1 (Artikel 18 der Verordnung (EU) 2016/679)

2Als wichtiges öffentliches Interesse für eine Weiterverarbeitung der hinsichtlich ihrer Verarbeitung eingeschränkten Daten im Anwendungsbereich des Artikels 18 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/679 gelten insbesondere

1.

wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke, wobei § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 unberührt bleibt,

2.

Archivzwecke,

3.

Aufsichts- und Kontrollzwecke oder

4.

die Rechnungsprüfung.


Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

ThürDSG – Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) Vom 6. Juni 2018 – TH

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