1. 56

§ 56 ThürBO – Bauherrschaft

(1)1Die Bauherrin oder der Bauherr (Bauherrschaft) hat zur Vorbereitung, Überwachung und Ausführung eines nicht verfahrensfreien Bauvorhabens sowie der Beseitigung von Anlagen geeignete Beteiligte nach Maßgabe der §§ 57 bis 59 zu bestellen, soweit sie nicht selbst zur Erfüllung der Verpflichtungen nach den Bestimmungen dieses Gesetzes oder nach den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften geeignet ist. 2Der Bauherrschaft obliegen außerdem die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Anträge, Anzeigen und Nachweise. 3Sie hat die zur Erfüllung der Anforderungen nach diesem Gesetz oder nach den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften erforderlichen Nachweise und Unterlagen zu den verwendeten Bauprodukten und den angewandten Bauarten bereitzuhalten. 4Werden Bauprodukte verwendet, die die CE-Kennzeichnung nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 tragen, ist die Leistungserklärung bereitzuhalten. 5Die Bauherrschaft hat vor Baubeginn den Namen der bauleitenden Person und während der Bauausführung einen Wechsel dieser Person unverzüglich der unteren Bauaufsichtsbehörde in Textform mitzuteilen. 6Wechselt die Bauherrschaft, hat die neue Bauherrschaft dies der unteren Bauaufsichtsbehörde unverzüglich in Textform mitzuteilen.

(2)1Treten bei einem Bauvorhaben mehrere Personen als Bauherrschaft auf, kann die Bauaufsichtsbehörde verlangen, dass ihr gegenüber eine sie vertretende Person bestellt wird, die die der Bauherrschaft nach Absatz 1 obliegenden Verpflichtungen zu erfüllen hat. 2Im Übrigen findet § 18 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie Abs. 2 VwVfG mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass eine Erklärung in Textform ausreichend ist.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

ThürBO – Thüringer Bauordnung (ThürBO) Vom 2. Juli 2024 – TH

Wir benutzen Cookies.
Neben unseren essenziellen Cookies benutzen wir auch Tracking-Cookies, um Statistiken zu erheben. Ein Klick auf „Alle Cookies erlauben“ erlaubt uns diese Datenverarbeitung sowie die Weitergabe an Drittanbieter gemäß unserer Datenschutzerklärung. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt „Cookies“ ändern.