1. Anlage

Anlage ThürAGVwGO

§ 1 Abs. 2 Satz 3)

Verwaltungsgericht

Zuständigkeit für die Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden

1. Gera

Landkreis Altenburger Land


Landkreis Greiz


Saale-Holzland-Kreis


Saale-Orla-Kreis


Landkreis Saalfeld-Rudolstadt


kreisfreie Stadt Gera


kreisfreie Stadt Jena

2. Meiningen

Landkreis Hildburghausen


Landkreis Schmalkalden-Meiningen


Landkreis Sonneberg


Wartburgkreis


kreisfreie Stadt Suhl

3. Weimar

Landkreis Eichsfeld


Landkreis Gotha


Ilm-Kreis


Kyffhäuserkreis


Landkreis Nordhausen


Landkreis Sömmerda


Unstrut-Hainich-Kreis


Landkreis Weimarer Land


kreisfreie Stadt Erfurt


kreisfreie Stadt Weimar

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

ThürAGVwGO – Thüringer Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (ThürAGVwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1992 – TH

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