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§ 19 ThürAGKrWG

Sachliche Zuständigkeit der Polizei

Die Polizei ist neben den Abfallbehörden für die Überwachung der Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften im öffentlichen Straßenverkehr zuständig.

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ThürAGKrWG

Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz

TH Thüringen
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