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§ 3 TPG – Öffentliche Aufgabe der Presse

Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe, wenn sie in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der Meinungsbildung mitwirkt.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

TPG – Thüringer Pressegesetz (TPG) Vom 31. Juli 1991 – TH

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