(1)Rechtsverordnungen sollen den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens bestimmen.
(2)1Enthält eine Rechtsverordnung keine Bestimmung über das Inkrafttreten, so tritt sie, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, mit dem 14. 2Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie verkündet worden ist.