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§ 5 RVVerkG TH

(1)Rechtsverordnungen sollen den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens bestimmen.

(2)1Enthält eine Rechtsverordnung keine Bestimmung über das Inkrafttreten, so tritt sie, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, mit dem 14. 2Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie verkündet worden ist.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

RVVerkG TH – Gesetz über die Verkündung von Rechtsverordnungen und Organisationsanordnungen (Verkündungsgesetz) Vom 30. Januar 1991 – TH

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