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§ 1 PolBehÖrtZustV TH

(1)1Das Landeskriminalamt und die Landespolizeidirektion haben ihren Sitz in Erfurt. 2Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf das ganze Land.

(2)1Die Bereitschaftspolizei hat ihren Sitz in Erfurt. 2Sie wird auf Weisung der Landespolizeidirektion zur Unterstützung anderer Polizeibehörden und Dienststellen tätig.

(3)1Die Landespolizeiinspektionen haben ihren Sitz in Erfurt, Gera, Gotha, Jena, Nordhausen, Saalfeld und Suhl. 2Die Zuständigkeitsbereiche der Landespolizeiinspektionen sowie der Sitz, die Bezeichnung und die Zuständigkeitsbereiche der ihnen nachgeordneten Dienststellen ergeben sich aus der Anlage.

(4)1Die Autobahnpolizeiinspektion hat ihren Sitz in Schleifreisen. 2Der Sitz und die Bezeichnung der ihr nachgeordneten Dienststellen ergeben sich aus der Anlage.

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PolBehÖrtZustV TH – Thüringer Verordnung über die örtlichen Zuständigkeiten der Polizeibehörden Vom 13. Juni 2012 – TH

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