1

§ 1 PolBehÖrtZustV TH

(1)
1

Das Landeskriminalamt und die Landespolizeidirektion haben ihren Sitz in Erfurt.

2

Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf das ganze Land.

(2)
1

Die Bereitschaftspolizei hat ihren Sitz in Erfurt.

2

Sie wird auf Weisung der Landespolizeidirektion zur Unterstützung anderer Polizeibehörden und Dienststellen tätig.

(3)
1

Die Landespolizeiinspektionen haben ihren Sitz in Erfurt, Gera, Gotha, Jena, Nordhausen, Saalfeld und Suhl.

2

Die Zuständigkeitsbereiche der Landespolizeiinspektionen sowie der Sitz, die Bezeichnung und die Zuständigkeitsbereiche der ihnen nachgeordneten Dienststellen ergeben sich aus der Anlage.

(4)
1

Die Autobahnpolizeiinspektion hat ihren Sitz in Schleifreisen.

2

Der Sitz und die Bezeichnung der ihr nachgeordneten Dienststellen ergeben sich aus der Anlage.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

PolBehÖrtZustV TH

Thüringer Verordnung über die örtlichen Zuständigkeiten der Polizeibehörden

TH Thüringen
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