§ 52 OBG – Schadensausgleich, Erstattungs- und Ersatzansprüche
Die §§ 68 bis 74 des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes vom 4. Juni 1992 (GVBl. S. 199) in der jeweils geltenden Fassung finden entsprechende Anwendung.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
OBG – Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) Vom 18. Juni 1993 – TH
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