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§ 9 InMinZustV TH 2008 – Passwesen

Passbehörden nach § 19 Abs. 1 Satz 1 des Passgesetzes sind die Gemeinden im übertragenen Wirkungskreis.

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InMinZustV TH 2008 – Thüringer Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Innenministeriums Vom 15. April 2008 – TH

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