Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat als verfassungsgebende Landesversammlung mit der Mehrheit des § 1 des Gesetzes über das Verfahren zur Verabschiedung und Verkündung der Landesverfassung vom 25. Juni 1992 (GVBl. LSA S. 564) die folgende Verfassung beschlossen, die hiermit ausgefertigt wird: