Fortbildung dient der Vertiefung, Aktualisierung und Erneuerung des für die Berufsausübung erforderlichen Wissens und Könnens.
Sie umfasst alle Maßnahmen des Landes und andere als Fortbildungsmaßnahmen für Lehrerinnen und Lehrer anerkannte Veranstaltungen auf landesweiter, regionaler oder schulinterner Ebene.
Die Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden.
Die Fortbildung soll möglichst und weitgehend außerhalb des Unterrichts stattfinden.
Lehrerinnen und Lehrer können zur Teilnahme an der Fortbildung verpflichtet werden.
Die vom Land unterbreiteten Fort- und Weiterbildungsangebote stehen Lehrerinnen und Lehrern an Ersatzschulen in gleicher Weise offen wie Lehrerinnen und Lehrern an öffentlichen Schulen.
Das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt leistet im Rahmen der Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern an Schulen grundlegende Entwicklungsarbeit; es plant, organisiert und führt in Zusammenarbeit mit den Hochschulen des Landes zentrale und regionale Fortbildungsmaßnahmen sowie die Schulung der Fortbildnerinnen und Fortbildner und der Fachbetreuerinnen und Fachbetreuer durch.
Die durch das für Schulwesen zuständige Ministerium vorzugebenden Fortbildungsschwerpunkte orientieren sich im Interesse der Entwicklung pädagogischer Innovationen an den Erfordernissen der Schulen sowie an aktuellen fachlichen, erziehungswissenschaftlichen und didaktischen Erkenntnissen.
Auf regionaler Ebene sollen die Angebote der Fortbildnerinnen und Fortbildner, der Fachbetreuerinnen und Fachbetreuer sowie der medienpädagogischen Beraterinnen und Berater ergänzend für die Fortbildung genutzt werden.
Die Schulen ermitteln Art und Umfang des Fortbildungsbedarfs unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Evaluation der Arbeit der Schule und des Schulprogramms.
Ein Fortbildungsportfolio dokumentiert die Teilnahme an der Fortbildung und die Schwerpunkte der Fortbildung.
Für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
Weiterbildung dient der Befähigung zur Erteilung von Unterricht in einem weiteren bisher nicht studierten Fach oder in einer nicht studierten Fachrichtung.
Weiterbildung erfolgt in Form von berufsbegleitenden Kursen oder Studiengängen.