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§ 26 SchoG – Landesschulkonferenz

1Die Landesschulkonferenz dient dem Austausch von Informationen und Erfahrungen der Mitglieder untereinander und mit der Schulaufsichtsbehörde. 2Das Nähere wird im Schulmitbestimmungsgesetz (SchumG) geregelt.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

SchoG – Gesetz Nr. 812 zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz - SchoG) Vom 5. Mai 1965 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 – SL

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