1Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens kann der Prüfling auf seinen Antrag die vollständigen Prüfungsakten einsehen. 2Die Einsicht erfolgt in den Räumen des Landesprüfungsamtes. 3Der Antrag ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Prüfungsentscheidung bei dem Landesprüfungsamt zu stellen.