329

§ 329 LVwG

Örtliche Bekanntmachung und Verkündung

1

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport wird ermächtigt, durch Verordnung Form und Verfahren der örtlichen Bekanntmachung und Verkündung und den Zeitpunkt, an dem sie bewirkt sind, zu bestimmen.

2

Es kann für einzelne Verwaltungsbereiche unterschiedliche Regelungen zulassen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

LVwG

Landesverwaltungsgesetz

SH Schleswig-Holstein
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