1. Normende

Normende StrWG NRW – Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), Bekanntmachung der Neufassung

Inkrafttreten

(1)Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2)Vor dem Inkrafttreten begonnene Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren sind nach den Vorschriften dieses Gesetzes zu Ende zu führen. Einer Nachholung von Verfahrenshandlungen, deren Erforderlichkeit sich erstmals aus den Vorschriften dieses Gesetzes ergibt, bedarf es nicht.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

StrWG NRW – Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), Bekanntmachung der Neufassung – NW

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