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§ 10 JustG NRW – Landgerichte

Landgerichte bestehen in dem

1.
Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf in Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal;
2.
Oberlandesgerichtsbezirk Hamm in Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn und Siegen;
3.
Oberlandesgerichtsbezirk Köln in Aachen, Bonn und Köln.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

JustG NRW – Gesetz über die Justiz im Land Nordrhein-Westfalen (Justizgesetz Nordrhein-Westfalen - JustG NRW) – NW

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