1Einwendungen gegen die Bewertung schriftlicher Aufsichtsarbeiten sind
spätestens binnen sechs Monaten nach Bekanntgabe der Prüfungsentscheidung,
Einwendungen gegen die Bewertung der mündlichen Prüfung sind spätestens binnen
eines Monats nach Bekanntgabe der Prüfungsentscheidung im Einzelnen und
nachvollziehbar schriftlich oder elektronisch zu begründen. 2Im Falle eines
fristgerechten Antrags nach