1. 126

§ 126 GO NRW – Anfechtung von Aufsichtsmaßnahmen (Fn 29)

Maßnahmen der Aufsichtsbehörde können unmittelbar mit der Klage im Verwaltungsstreitverfahren angefochten werden.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

GO NRW – Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), Bekanntmachung der Neufassung – NW

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