1. 63

§ 63 StrWG-MV – Straßenverzeichnisse

1 (Übergangsvorschrift zu § 4 Abs. 1)

2Die gemäß Anweisung zur Dokumentation der Straßenverkehrsanlagen (Durchführungsverordnung 0110/200) vom 7. Januar 1981 eingerichteten Straßendateien und die Dokumentationen von Straßen und Brücken in Kreisen, Städten und Gemeinden gemäß Anweisung vom 17. Juni 1988 sind weiterzuführen. 3Sie gelten bis zum Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften als Straßenverzeichnisse im Sinne des § 4 Abs. 1.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

StrWG-MV – Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV) Vom 13. Januar 1993 – MV

Wir benutzen Cookies.
Neben unseren essenziellen Cookies benutzen wir auch Tracking-Cookies, um Statistiken zu erheben. Ein Klick auf „Alle Cookies erlauben“ erlaubt uns diese Datenverarbeitung sowie die Weitergabe an Drittanbieter gemäß unserer Datenschutzerklärung. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt „Cookies“ ändern.