(1)Die Übereinkunft bedarf der Ratifikation.
(2)Die Ratifikationsurkunden sollen tunlichst bis zum 16. Juni 1972 bei der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg hinterlegt werden.
(3)1Die Übereinkunft tritt am 16. Juni 1972 in Kraft. 2Zum gleichen Zeitpunkt wird die Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die Große Juristische Staatsprüfung vom 20./24./27. Februar 1950, zuletzt geändert durch Zusatzvereinbarung vom 18. Februar 1971, aufgehoben.
Hamburg, den 4. Mai 1972
Für die Freie und Hansestadt Hamburg
gez. Dr. Heinsen, Senator
Für die Freie Hansestadt Bremen
gez. Kahrs, Senator
Für das Land Schleswig-Holstein
gez. Dr. Schwarz, Justizminister