1. 50

§ 50 HmbJAG – Inkrafttreten

(1)Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2003 in Kraft.

(2)Zum selben Zeitpunkt tritt die Juristenausbildungsordnung vom 10. Juli 1972 (HmbGVBl. S. 133, 148, 151) in der geltenden Fassung außer Kraft.

Ausgefertigt Hamburg, den 11. Juni 2003.

Der Senat

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HmbJAG – Hamburgisches Juristenausbildungsgesetz (HmbJAG) Vom 11. Juni 2003 – HH

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