(2)Zum selben Zeitpunkt tritt die Juristenausbildungsordnung vom 10. Juli 1972 (HmbGVBl. S. 133, 148, 151) in der geltenden Fassung außer Kraft.
Ausgefertigt Hamburg, den 11. Juni 2003.
Der Senat
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HmbJAG – Hamburgisches Juristenausbildungsgesetz (HmbJAG) Vom 11. Juni 2003 – HH
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